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F.A.Q. 

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Was geschieht im Falle schlechtem Wetter, Sturm oder zu hohen Wellen ab 0,6 Metern etc.?

Unser wichtigstes Anliegen ist Ihre Sicherheit. Das soll heißen, dass wir bei widrigen Wetterverhältnissen zuerst versuchen werden im Rahmen der Möglichkeiten Ihre Charter zu verschieben. Unsere oberste Regel ist, dass wir bei zu schlechtem Wetter immer dazu tendieren Ihnen als Kunde entgegen zu kommen und eine geleistete Anzahlung selbstverständlich umgehend an Sie zurück überweisen werden. Das gleiche gilt bei Krankheit, Bootsdefekt und außergewöhnlichen Ereignissen wie z.B. Hafensperrung, Flugabsage etc.

 

Was geschieht bei persönlichem Unwohlsein, Seekrankheit.?

Eine Rückerstattung oder Erlass des gebuchten, gezahlten oder noch fälligen Preises wird nicht gewährt bei vorzeitiger Beendigung  wegen Seekrankheit, persönlichen Nichtwohlbefindens wegen zu hoher Welle ab  0,6 Metern amtlich festgestellter Welle.  Bedenkt bitte bei Eurer Buchung, da? das Mittelmeer kein Ententeich ist, und man eine gewisse Wasseraffinität und Wildwasseraffinität mitbringen solltet. In der Regel könnt Ihr bis 13.00 Uhr mir ruhiger See rechnen.

Kein Bootsverleiher würde Euch aufs Meer fahren lassen, wenn das Risiko zu groß ist. Unsere Boote haben eine Zulassung bis 2 Meter Welle und bieten perfekte Fahreigenschaften und größtmögliche Sicherheit.

 

Wie ist der Ablauf Ihrer Anfrage - Buchung

Wir werden Ihre Reservierung so unkompliziert wie möglich für Sie gestalten. Entweder Sie buchen direkt über unseren Buchungskalender oder Ihr ruft uns an.  Wir werden uns schnellst möglich bei Ihnen per Email, oder auf Wunsch auch telefonisch melden. Wie ist der weitere Ablauf nach Ihrer Buchungsanfrage? Wir werden bei Verfügbarkeit Ihren Wunschtermin umgehend per Email bestätigen. Leider müssen wir auf eine Anzahlung von 50% des Charter-Preises bestehen damit wir das Boot endgültig “Fix” für Sie reservieren können. Unsere Bankverbindung steht übrigens ganz unten am Ende der Email die Sie von uns erhalten. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck: den Bootstyp* und Ihren Namen* ( Wichtig ) an, damit wir den Zahlungseingang zuordnen können. Nach Eingang Ihrer Anzahlung erhalten Sie von uns eine endgültige Buchungsbestätigung mit allen weiteren Details zu Ihrer Buchung, wie Übergabeort (mit Landkarte), Uhrzeit und Ansprechpartner etc..

Was ist wenn ein gebuchtes Boot wegen einem Schaden nicht zur Verfügung steht?

Sollte ein von Ihnen gebuchtes Boot wegen einem Schaden einmal nicht bereit stehen, werden wir zuerst versuchen im Rahmen der Möglichkeiten Ihre Charter zu verschieben oder Ihnen ein adäquates anderes Boot zur Verfügung stellen. Sollte dieses Boot dann nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, werden wir Ihnen Ihre Anzahlung selbstverständlich umgehend zurück überweisen.

 

Wie viele Besatzungsmitglieder können auf das Boot passen? Könnten wir jemand anderen einladen?

Die Boote sind  für 5 Personen zugelassen, egal ob Baby, Kleinkind, jede Person zählt. Leider könnte sonst niemand an Bord kommen. Erstens durch die Anzahl der gesetzlich festgelegten Passagiere. Und zweitens, weil vor dem ein Vertrag geschlossen wird, in dem sich die Anzahl der Personen an Bord des Schiffes angezeigt ist.

 

Wo darf man ankern?

Werfen Sie den Anker immer nur dann wenn Sie einen sandigen Untergrund haben. Bei einem Untergrund der Steinig ist, besteht die Gefahr das der Anker verhakt und Sie ihn nicht mehr einholen können. Die Eigner lassen sich den Anker immer bezahlen. (Das kann je nach Eigner unter Umständen recht teuer werden). Bei Untergründen aus Seegras ist es aus Naturschutzgründen Grundsätzlich verboten zu Ankern. In Buchten mit Badegästen müssen Sie laut Gesetz einen Mindestabstand von 200 Metern einhalten, oder wenn vorhanden hinter den gelben Bojen bleiben.

 

Was sollte man mitnehmen bei einer Tagescharter?

Wichtig ist ein vernünftiger Sonnenschutz. Durch die Reflektion des Wasser besser etwas höher wählen. Getränke und mindestens Snacks sollten Sie auch wegen der Salzhaltigen Luft unbedingt mit einpacken. Trockene Handtücher, speziell in der Vor und Nachsaison wegen des schon mal etwas frischerem Wind sollten Sie nicht vergessen.

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Können wir unser eigenes Essen mitbringen?

Wir empfehlen Ihnen, ein gutes Picknick für den Ausflug vorzubereiten, das Meer und die Sonne machen immer Appetit. Außerdem haben wir einen Kühlbox, damit Sie Ihre Speisen und Getränke aufbewahren können. Eiswürfel haben wir an Bord, Ihr könnt auch noch mehr mitbringen.

 

Gibt es eine Einweisung bevor man aus dem Hafen fährt ?

Natürlich werden Sie komplett von einem autorisierten Guide eingewiesen und das Boot wird Ihnen auch im Gesamten erklärt. Jedes Boot ist halt nun mal etwas anders im Handling. Deshalb bekommen Sie eine gründliche Einweisung inklusive Tipps für tolle Buchten die Sie unbedingt besuchen sollten.

Haben die Boote einen Sonnenschutz ?

Unsere gesamte Flotte ist mit einem Sonnenverdeck, dem Bihimi, ausgestattet. Vergesst jedoch keinesfalls entsprechenden Sonnenschutz, am besten einen wasserfesten, mehrmals aufzutragen. 

Haben die Boote eine Badeleiter ?

Sämtliche Boote sind mit einer Badeleiter ausgestattet sowie Trittbretter, die die Benutzung einfacher machen. 

Können wir Euch tolle Buchten empfehlen?

Selbstverständlich nach über 20 Jahren Mallorca Erfahrung kennen wir viele tolle und zum Teil auch einsame Buchten. In unserem Tourguide sind die schönsten Spots eingezeichnet.

Was bedeuten die Nummern der Liegeplätze auf der Buchungsbestätigung?

Die Nummerierungen der Liegeplätze, welche Ihr mit der Buchungsbestätigung erhaltet, dienen Eurer Orientierung und sind mit den Platz-Nummern in dem jeweiligen Hafen identisch.

Welche Sicherheitsausstattung haben die Boote?

Die gesamte Bootsflotte ist  TÜV geprüft und entsprechen den hiesigen Gesetzen. Die Boote sind unter Anderem mit Rettungswesten, Verbandskasten, Notsignalmittel und zum Teil mit GPS Ortung, elektrischer Bilgenpumpe etc.  ausgestattet.

Wie sind die Boote versichert ?

Jedes Boot ist  Vollkasko versichert. Die Vollkaskoversicherungen haben immer einen Selbstbehalt, dieser entspricht in der Regel dem Kautionsbetrag der in den Detail-Beschreibungen der einzelnen Boote ausgewiesen ist. Boote ohne Kaution haben in der Regel einen Selbstbehalt bei der Vollkaskoversicherung von 500 bis 1.000 €. Bei grober Fahrlässigkeit wird erfahrungsgemäß eine Kaskoversicherung nicht greifen.

 

Gibt es Beschränkungen für die Reichweite ?

Ihr könnt Euch mit dem Boot nach spanischem Seerecht  innerhalb der 3 Meilenzone bewegen. Vor Ort erklären wir Euch dies  mit einem Blick an den Horizont.

 

Welche  Tipps & Mittel gegen Seekrankheit könnt Ihr empfehlen ?

Ein guter Tipp ist, dass man auf einen festen Horizont, die Küste schaut. Lasst Euch von einer Apotheke beraten. Eine Alternative ist Vomex A®, das hilft meist und ist ein Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen. In Spanien ist es rezeptfrei unter dem Namen Normostop 50 mg in den Apotheken erhältlich und ist sogar für Kinder ab 2 Jahren geeignet. Eine Rückerstattung oder Erlass des gebuchten, gezahlten oder noch fälligen Preises wird nicht gewährt wegen Seekrankheit, persönlichen Nichtwohlbefindens wegen zu hoher Welle. Erst ab 0,6Metern amtlich festgestellter Welle erstatten wir Euch den Preis. Bedenkt bitte bei Eurer Buchung, da? das Mittelmeer kein Ententeich ist, ;) , und man eine gewisse Wasseraffinität und Wildwasseraffinität mitbringen solltet.

Gibt es Kühlboxen an Bord ?

Natürlich. Kühlboxen, bei uns mit einem Packet Eiswürfel gefüllt, gehören an Bord Eures Bootes. Die Größe der Boxen sind normale Standard 30 Liter Boxen.  Wir empfehlen Euch, zwecks der Kühlung sich in einem der vielen Supermärkte 1-2 Säcke Eiswürfel zusätzlich zu kaufen, damit Ihr und Eure Drinks bis zum Schluß kühl bleiben.

 

Was tun bei medizinischer Hilfe?

Treffen Sie zunächst Vorsichtsmaßnahmen, bevor Sie aufs Meer gehen. Wir empfehlen Folgendes:

A) Wenn Ihnen regelmäßig schwindelig wird, zögern Sie nicht, zwei Stunden vor dem Anbordgehen eine BIODRAMINA oder eine CINFAMAR einzunehmen.

B) Unabhängig davon, ob das Boot ein Bihimi hat, die Sie vor der Sonne schützt, tragen Sie eine Kappe, um einen möglichen Hitzschlag zu vermeiden.

C) Bringen Sie viel Wasser mit, um eine mögliche Austrocknung zu vermeiden.

D) Bringen Sie Sonnenschutzmittel mit, um sich vor Sonnenstrahlen zu schützen.

E) Wenn Sie anfällig für Ohrenentzündungen sind, seien Sie vorsichtig beim Tauchen.

F) Wenn Sie andere dringende medizinische Hilfe benötigen, rufen den Rettungsdienst 112.

 

Wann solte man am Hafen sein.?

Seid am besten 20 Minuten vor Mietbeginn da, damit wir Euch alles in Ruhe erklären können.

Kann ich mit Bargeld bezahlen?

Ja ihr könnt mit Bargeld bezahlen. 

Kann ich die Kaution bargeldlos bezahlen?

Die Kaution muss in bar in Höhe von 200 Euro vor Mietbeginn hinterlegt werden.

Muss ich meinen Ausweis mitbringen?

Ein gültiges Ausweisdokument ist bei Aushändigung des Bootes vorzulegen.

Mietbedingungen DreamBeachRental Mallorca, Michael Lendvai, Calle Buenavista 2/6a, 07458 Can Picafort, Mallorca, Isla Baleares

 

Mit Buchung, Zahlung des Mietpreises und spätestens mit Betreten des Bootes gelten diese Geschäftsbedingungen für sämtliche Vertragsbeziehungen des Bootsverleih DreamBeachRentalMallorca (Vermieter) über die Vermietungen eines oder mehrerer Boote sowie sonstiger Gegenstände vom Mieter als vollumfänglich akzeptiert. 

 

§ 1 Buchungsanfrage und Vertragsschluss

  1. Eine Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. 

  2. Die Buchungsanfrage durch den Mieter kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 

  3. Die Buchungsanfrage wird durch den Vermieter geprüft und der Mieter erhält eine Bestätigung über die Verfügbarkeit der Boote (Buchungsbestätigung). 

  4. Die Buchungsbestätigung enthält neben der Aufstellung des Preises auch die Höhe der bei der Übergabe des Mietobjektes zu leistenden Bar-Kaution (siehe hierzu § 2 Abs. 5). Die Höhe der Preise und der Kaution sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen, welche auch auf der Internetseite (www.dreambeachmallorca.com) veröffentlicht ist. 

  5. Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 100 Prozent des in der Buchungsbestätigung angegeben Preises vor Verleihbeginn zu leisten. 

  6. Die Anzahlung hat innerhalb von 3 Tagen ab dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum zu erfolgen. 

  7. Geht die Anzahlung innerhalb der in § 1 Abs. 6 genannten Frist ein, ist die Buchung wirksam. Ein Eingang nach der in § 1 Abs. 6 genannten Frist stellt ein neues Angebot des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrages mit den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Vertragsinhalt dar. Dem Vermieter steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Sollte der Vermieter das Angebot nicht annehmen, teilt er dies dem Mieter unverzüglich mit und überweist dem Mieter die Anzahlung auf ein vom Mieter zu benennendes Konto zurück. 

  8. Im Mietpreis inbegriffen sind neben dem gemieteten Boot folgendes Material: Schwimmwesten, Erste Hilfe Kit, Notraketen, Nothorn, Kissen, JBL Box, Notfall Handy, Bootshaken. 

  9. Eine Weitervermietung der Boote durch den Mieter ist untersagt. 

 

§ 2 Übergabe

  1. Die Übergabe der Boote und des Leihmaterials erfolgt an dem, in der Buchungsbestätigung angegebenen Tag. Der genaue Übergabeort und die Übergabezeit werden bei Vertragsschluss zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart. 

  2. Der Vermieter garantiert den einwandfreien Zustand des Bootes, des Motors sowie die Vollständigkeit seiner Ausrüstung und Sicherheitsequipments.

  3. Die Boote und das Leihmaterial werden vom Mieter und Vermieter bei Übergabe gemeinsam auf die Mangelfreiheit geprüft. Etwaige Schäden sind schriftlich festzuhalten. 

  4. Der Mieter hat bei Übergabe durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Dokumentes nachzuweisen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus hat der Mieter die in der Buchungsanfrage angegebene Kaution in bar an den Vermieter zu leisten. 

  5. Der Mieter erhält eine Einweisung durch den Vermieter. 

 

§ 3 Verwendung

  1. Der Mieter hat die Boote und das Leihmaterial sorgfältig und nur seinem Verwendungszweck entsprechend zu benutzen. Es darf nicht zweckentfremdet werden. Insbesondere obliegt es dem Mieter, dass die höchstzulässige Teilnehmerzahl von 5 Personen eingehalten wird. 

  2. Nach der Übergabe hat der Mieter die Boote und das Leihmaterial vor Verlust und Diebstahl zu sichern. 

  3. Die Boote sind erst im ausreichend tiefen Wasser (der Bootsboden darf den Gewässergrund nicht berühren) zu beladen und zu besteigen.  Es ist zu Felsen ein Abstand von 150 Metern  einzuhalten. 

  4. Alle Teilnehmer, insbesondere Kinder, sollten schwimmen können und Schwimmwesten stets tragen. Die Aufsichtspflicht obliegt hier den Aufsichtspersonen. Die Teilnehmer, auch sofern sie schwimmen können, haben bei unruhigem Wetter, Wind und Welle während der gesamten Dauer der Bootstour Schwimmwesten zu tragen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach DIN EN ISO 12402-4 Pflicht. 

  5. Auf den Booten besteht ein empfohlenes Rauchverbot um Beschädigungen vorzubeugen. 

  6. Der Vermieter weißt ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere beim Ein- und Aussteigen und bei einem nassen Bootsdeck eine erhöhte Rutschgefahr besteht. Bei höherem Wellengang sollten bis auf den Bootsführer alle an Bord befindlichen Personen Platz nehmen und sicheren Halt suchen, da bei entsprechendem Wellenschlag das Risiko besteht, über Bord zu gehen. Das Bihimi ist keinesfalls dazu geeignet, um sich daran festzuhalten. Der Vermieter haftet insoweit nicht für Unfallschäden, soweit § 11 keine abweichende Regelung enthält. 

 

§ 4 Verhalten

  1. Der Mieter hat sich über alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an die jeweiligen Schifffahrtsordnungen zu informieren, sich an die Einweisung durch uns und unsere Empfehlungen zu halten. 

  2. Der Mieter muss jeder Zeit telefonisch erreichbar sein, um Informationen wie zum Beispiel Unwetterwarnungen erhalten zu können.

  3. Der Mieter und alle weiteren Teilnehmer haben sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten, insbesondere Schwimmern, Tauchern, ankernden Booten oder manövrierunfähigen Booten sowie Segelschiffen und Surfern zu verhalten und einen ausreichenden, weiträumigen Sicherheitsabstand einzuhalten.

  4. Der Mieter und die weiteren Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung für sich selbst und anderer Mitfahrende sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. 

  5. Der Mieter hat bei seiner Bootstour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen, insbesondere auch Warn- und Seefahrtssignale, sowie Bojen und Warnfahnen zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Untiefen sind exakt zu befolgen. 

  6. Das Befahren des Playa de Muro ist ab den gelben Bojen behördlich strikt untersagt. Auch außerhalb der Bereiche können sich Schwimmer oder Taucher im Wasser befinden. Der Mieter stellt bei Verstoß gegen etwaige Befahrungsverbote den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund von Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer unzulässigen Befahrung ergeben.

  7. Der Mieter darf mit dem Boot lediglich innerhalb der Region in den Navigationszonen, in welchem das Boot gemeldet und versichert ist, fahren. Das Gebiet der führerscheinfreien Boote beschränkt sich auf die Bucht von Alcudia von Kap Menorca bis zum Kap Farrutx. Wir empfehlen, das letzte Drittel der Bucht wegen starkem Wind und Welle nicht zu befahren.

  8. Die Einfahrt in den Hafen Can Picafort ist ohne Führerschein verboten. Deswegen informiert uns 5 Minuten, bevor Ihr die Hafeneinfahrt erreicht und bleibt außerhalb des Hafens. Wir werden Euch dann weitere Weisungen geben.

 

§ 5 Rückgabe

  1. Der Ort und die Uhrzeit der Rückgabe werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Übergabe vereinbart. 

  2. Sollte der Mieter den Termin zur Rückgabe nicht einhalten können, hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat bei einer Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 60- EURO je angefangener halben Stunde zu leisten. Bedenken Sie bitte, das nachfolgende Gäste das Boot gemietet haben. Im Falle einer Verspätung von mehr als 1 Stunde sind wir verpflichtet, allein aus Fürsorgegründen, die Seenotrettung einzuschalten und das Boot als verschollen zu melden. Die entstehenden Kosten der Seenotrettung werden bei absichtlicher Verspätung dem Mieter in Rechnung gestellt. 

  3. Bei der Rückgabe des Bootes wird eine Kontrolle durchgeführt, bei welcher auf  Schäden überprüft  und die Vollständigkeit der Ausrüstungsgegenstände kontrolliert werden. Die Kaution wird mit Schäden oder Verlusten verrechnet.

 

§ 6 Zahlung

  1. Der Mieter erhält bei der Rückgabe eine Quittung vom Vermieter. 

  2. Der Rechnungsbetrag ist abzüglich der Anzahlung, vor Ausgabe des Bootes und des Leihmaterials bar zu bezahlen.  

 

§ 7 Bestimmung zu den Witterungsverhältnissen

 

Der Vermieter übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen bei jedem Wetter, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen fort. Ausnahmen gelten bei hohem Wellengang und Unwetterwarnung, vgl. § 8.

 

 

§ 8 Rücktritt vom Mietvertrag

  1. Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Mietvertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich fristlos zu kündigen. 

  2. Sollten die Mieter offensichtlich unter Drogen oder schweren Alkoholeinfluss stehen, oder sonst eine Gefahr für sich oder Dritte darstellen, kann der Mietvertrag auch unmittelbar vor der Fahrt bzw. während der Fahrt vom Vermieter aufgelöst werden. 

  3. Der Mieter ist ohne die Angabe von Gründen zur Stornierung des Vertrages berechtigt. Im Falle der Stornierung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Ohne Auslösung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur Stornierung bis 14 Tage vor dem Leistungsdatum, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben berechtigt:
    - 13 bis 7 Tage vor Leistungsdatum → 60 % der Rechnungssumme
    - 6 bis 3 Tage vor Leistungsdatum → 80 % der Rechnungssumme
    - 3 bis 1 Tage vor Leistungsdatum → 100 % der Rechnungssumme
    -  am Tag der Leistung → 100 % der Rechnungssumme .

  4. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter. 

 

§ 9 Unwetterwarnungen, hoher Wellengang

  1. Bei Unwetterwarnungen oder hohem Wellengang findet keine Vermietung statt. Der Mieter erhält seine Anzahlung zurück oder kann mit dem Vermieter je nach Verfügbarkeit einen einen Ersatztermin vereinbaren. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

  2. Kommt es während der Bootstour zu einem Unwetter oder gefährlichem Wellengang  ist sofort der nächstgelegene Hafen anzusteuern und die Fahrt unverzüglich einzustellen. Der Mietpreis ist in diesem Fall nur anteilig, nach der bereits verstrichenen Mietzeit, zu leisten. 

 

§ 10 Ersatzansprüche gegenüber den Mieter

  1. Soweit Beschädigungen an den Booten durch den Mieter zu vertreten sind, ist der Mieter zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit wird auch Ihre Privathaftpflichtversicherung keine Schadenregulierung übernehmen. Unsere Boote sind mit einer Selbstbeteiligung von 200 Euro vollkaskoversichert.

  2. Können Schäden durch den Vermieter selbst behoben werden, fallen Kosten von 25 Euro pro angefangene halbe Arbeitsstunde zuzüglich Materialkosten an. Aufwendigere Reparaturen erfolgen durch den Hersteller. 

  3. Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung des Leihmaterials sind folgende Pauschalen zu entrichten: 

 

       Schwimmweste – 55 €

       Wasserdichter Seesack 60 l – 85 €

       Rettungskit – 60 €

       See Verbandkasten, auch Anbruch-  55 €

       Kissen 10 €

       Bootshaken 20 €

       Dem Mieter steht jedoch ausdrücklich der Nachweis offen, dass kein Schaden eingetreten ist oder dieser wesentlich geringer ist als           die oben genannten Pauschalen.

 

  1. Gibt der Mieter die Boote oder das Leihmaterial entgegen § 5 Abs. 4 im unsauberen Zustand zurück, wird bei grober Verunreinigung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 55,00 €/pro Boot erhoben, soweit die Reinigung nicht vom Mieter übernommen wird. 

  2. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenspflicht ausgenommen. Die Mängel sind jedoch auch hier unverzüglich zu melden. 

 

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Die vertragliche Haftung des Vermieters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. 

  2. Ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, findet nicht statt. Das selbe gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. 

 

§ 12 Datenschutz

 

Die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen verwendet.

 

 

§ 13 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Mallorca, Spanien. Es findet ausschließlich spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 

  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. 

  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. 

 

Mallorca, Can Picafort den 19. April 2022

Mietbedingungen

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